Rauchen im Schulhaus/ Schulgelände/ Bushaltestelle
Im gesamten Schulgebäude, Schulgelände und an der Bushaltestelle der Schule ist für die Schüler das Rauchen nicht gestattet. Bitte beachten Sie folgenden Sachverhalt laut Sächsischem Nichtraucherschutzgesetz vom 01.02.2008:
„Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.“
(siehe Hausordnung)